Laut dem Bundeskriminalamt werden jährlich ca. 450.000 Fahrräder in der Bundesrepublik Deutschland gestohlen. 90% der polizeilich gemeldeten Diebstähle werden nicht aufgeklärt. Ein Risiko, das Sie für ihr neues Fahrrad absichern sollten!
Polizei informieren bei Diebstahl, Vandalismus und Raub
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Garantierte schnelle Schadensabwicklung über Ihrem Fahrradhändler
Bei Diebstahl erhalten Sie in der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme ein neues Fahrrad von Ihrem Fahrradhändler. Bei Reparaturen aller Art, Ersatz der Kosten für die neuen Teile und der ausgeführten Arbeit, abzüglich der Selbstbeteiligung von 25 Euro je Schadenfall.
ENRA ist seit über 25 Jahren Spezialist für Fahrradversicherungen in Europa mit mehr als 1.000.000 Kunden. Unsere unkomplizierte, unbürokratische Abwicklung im Schadensfall ist bezeichnend für unsere Kompetenz, Stärke und Zuverlässigkeit!
Bei ENRA die Fahrradversicherung können Sie sich entscheiden für:
Diebstahlschutz:
Kostenübernahme bei Diebstahl, Raub des Fahrrads, Teilediebstahl und Vandalismus.
Reparaturschutz:
Kostenübernahme bei Reparaturen aller Art, insbesondere durch Unfall, Vandalismus, Fahrlässigkeit, unsachgemässe Handhabung, Höhere Gewalt, Wasser, Verschleiss, Abnutzung, Alterung oder Konstruktions- und Materialfehler.
Rundumschutz:
Kostenübernahme wie bei Diebstahlschutz und Reparaturschutz.
Das Fahrrad ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschliessen. Zugelassen sind alle Schlösser der Marken ABUS, Trelock und Kryptonite mit einem Mindestkaufpreis von 20,00 Euro. Bei einen Kaufpreis/Zeitwert des Fahrrads von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 50,00 Euro betragen.Wird das im Versicherungsantrag benannte Schloss durch ein anderes ersetzt, sind die Daten des neuen Schlosses dem Versicherer innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Versicherungs-nehmer oder vom Versicherer mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Versicherungsvertrag hat eine maximale Laufzeit von 5 Jahren. Nach dem Ende des 5. Versicherungsjahres erlischt der Vertrag-eine Kündigung ist nicht erforderlich

Lesen Sie hier die versicherungsbedingungen (PDF)
Download Sie hier die Schadensanzeige / Schadensregulierung (PDF)
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